Der Leitfaden zur Aufenthaltsbewilligung B
Die Aufenthaltsbewilligung B ist der klassische Einstieg für eine langfristige Niederlassung in der Schweiz. Sie gilt in der Regel für fünf Jahre für EU/EFTA-Bürger und muss jährlich oder nach Ablauf verlängert werden.
Unterschiede zwischen EU/EFTA und Drittstaaten
Während EU-Staatsangehörige dank des Freizügigkeitsabkommens einen Rechtsanspruch auf Erteilung haben (sofern ein Arbeitsvertrag oder genügend finanzielle Mittel nachgewiesen werden), unterliegen Drittstaatsangehörige strengen jährlichen Kontingenten. Hier ist eine präzise juristische Argumentation unerlässlich.
Rechtssichere Begleitung
Vermeiden Sie kostspielige Ablehnungen. Lassen Sie Ihr Dossier von unseren Migrationsanwälten prüfen.
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